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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Klostermann Chemie GmbH & Co KG

  1. Geltungsbereich
    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge und Tätigkeiten, die von der Firma für den Kunden vorgenommen werden. Die Firma behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Sie gelten dann in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Auf Wunsch wird dem Kunden ein Exemplar der allgemeinen Geschäfts-Bedingungen ausgehändigt. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Firma Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Zustandekommen des Auftrages
    Der Auftrag kommt zustande, wenn eine schriftliche, mündliche oder fernmündliche Auftragserteilung des Kunden seitens der Firma bestätigt oder der Auftrag tatsächlich ausgeführt wird. Die Bestätigung hat schriftlich oder mittels Fax oder E-Mail zu erfolgen.
  3. Inhalt des Auftrages
    Maßgeblich für den Inhalt und Umfang der in Auftrag gegebenen Werkleistungen bzw. Arbeiten ist die fernmündliche oder schriftliche Bestellung oder aber das durch die Firma ausgestellte Auftragsformular. Sämtliche Arbeiten werden grundsätzlich nach den dafür geltenden allgemeinen Spezifikationen durchgeführt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
  4. Ausführungsfrist
    Sofern im Auftrag eine Ausführungsfrist angegeben ist, ist diese Angabe unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein fester Fertigstellungstermin vereinbart wird. Die Firma wird sich bemühen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Aufträge unverzüglich auszuführen. Sofern Aufträge im Einzelfall nur durch Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit erledigt werden können, behält sich die Firma vor, die hierfür anfallenden Lohnzuschläge an den Kunden weiter zu berechnen.

    Die Bearbeitungszeit verlängert sich angemessen bei nicht vorhersehbaren Ereignissen, hierzu zählen Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Liefersperren, Transportmängel sowie behördliche Maßnahmen, oder in Fällen höherer Gewalt, die außerhalb der Beeinflussbarkeit durch die Firma liegen, soweit solche Hindernisse sich nachweislich auf die Bearbeitungszeit maßgeblich auswirken. Das gilt auch, wenn derartige Hindernisse bei Unterlieferanten auftreten.
  5. Preise
    Es gelten die Preise, die gemäß Vereinbarung oder Preisaushang bzw. Preisliste zu vergüten sind. Kostenvoranschläge sind zu vergüten, sofern die veranschlagten Leistungen vom Kunden nicht beauftragt werden.
  6. Zahlungen
    Zahlungen sind sofern in bar netto Kasse Zug um Zug gegen Herausgabe des hergestellten Produktes zu leisten. Bei Vornahme umfangreicher Arbeiten, sowie aufgrund besonderer Umstände kann die Firma eine angemessene Vorauszahlung vor Aufnahme der Arbeiten verlangen.

    Sofern ausnahmsweise keine sofortige Bezahlung erfolgt, ist die Zahlung der erstellten Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme der Werkleistungen zu erbringen. Bei Überschreitung des festgesetzten Zahlungstermins tritt ohne Mahnung Verzug ein (§ 286 Abs. 2 BGB). In diesem Fall ist die Firma berechtigt, im Rahmen von § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. Über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen, sofern die Firma nicht einen höheren Verzugszinsschaden nachweist. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Diskont-,Wechsel- und Einziehungskosten trägt der Besteller. Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Eine Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen wird ausgeschlossen.
  7. Eigentumsvorgehalt
    Die Firma behält sich das Eigentum an den von ihr hergestellten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung der Werkleistung vor. Sofern das Eigentum der Firma an den Wertteilen aufgrund Verbindung mit den gelieferten Werkstoffen untergehen sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt an die Firma das Miteigentum an den Werkstoffen im Verhältnis des Wertes der verwendeten Wertteile zum Wert des gelieferten Werkstoffes.
  8. Rücktritt
    Die Firma kann bei höherer Gewalt, bei Nichterfüllung der Vertragspflichten des Bestellers trotz Fristsetzung sowie bei Zahlungsverzug - unbeschadet aller Schadensersatzansprüche - vom Auftrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Das Gleiche gilt, wenn durch unvorhergesehene Ereignisse in Sinne von Ziffer 4 dieser Bedingungen die Erfüllung billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann.
  9. Gewährleistung
    Die Firma leistet für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Abnahme der ausgeführten Arbeiten.
  10. Abnahme
    Der Kunde ist verpflichtet, die ausgeführten Arbeiten abzunehmen. Die Benutzung und Weiterveräußerung des hergestellten Produktes durch den Kunden gilt im Zweifel als Abnahme.
  11. Haftung
    Für Schäden, die nicht am hergestellten Gegenstand selbst entstanden sind, haftet die Firma - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit sowie bei Mängel des hergestellten Gegenstandes, die die Firma arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat oder soweit wegen dieser Mängel die Firma nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Firma auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  12. Sonstiges
    Die Firma ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser enthaltenden Daten über den Besteller, gleich diese vom Besteller selbst oder von Dritten stammen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort ist der Sitz der Firma. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist der Gerichtsstand der Sitz der Firma. Dieser Gerichtsstand gilt auch bei allen Wechsel-, Scheck- und sonstigen Urkundsprozessen, die mit der Werkleistung im Zusammenhang stehen.
    Die Firma kann allerdings auch am Gerichtsstand des Bestellers klagen.
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